Reparaturen
Der Ablauf und was zu tun ist.
Wegen der besonderen Stellung als Wohneigentumsanlage nach dem WEG-Gesetz ist der Werdegang für Mieter und Eigentümer vom Grundsatz her unterschiedlich:
Sind sie Mieter, dann ist ausschließlich Ihr Vermieter vertraglicher Ansprechpartner für alle Ihre Anliegen.
Mangels Legitimation ist deshalb die Wohneigentumsverwaltung (die explizit die Eigentümergemeinschaft vertritt) auch nicht berechtigt für Ihren Vermieter Erklärungen anzunehmen oder abzugeben.
Ausschließlich Ihr Vermieter entscheidet über ggf. erforderliche Maßnahmen und den Kosten die damit verbunden sind.
Sind Reparaturen innerhalb der Wohnung erforderlich so betrifft das i.d.R. nur Ihren Vermieter.
Bitte wenden Sie sich deshalb immer zuerst an Ihren Vermieter der den weiteren Werdegang veranlasst.
Sind Sie Eigentümer und möchten einen Schaden am Gemeinschaftseigentum (d.h. an "Dach und Fach") anzeigen, dann ist die Eigentümergemeinschaft vertreten durch die WEG-Verwaltung zuständig.
In diesem Fall teilen Sie bitte der WEG-Verwaltung die Art des Schadens mit (info@terra-casa-immobilien.de). Eine kurze Beschreibung mit einem Foto ist hilfreich.
Absperrventile in den Wohnungen
Gemäß Beschluss 06/2024 sind die jeweiligen Wohnungseigentümer selbst für die Reparatur bzw. des Austauschs der in ihren Wohnungen befindlichen Hauptabsperrventile vor den Wasseruhren verantwortlich sind. Dies umfasst sowohl Material- als auch Arbeitskosten, unabhängig vom Grund der Reparatur.
Fenster | Türen | Rolläden
Zu Reparaturen an Fenstern, Türen und Rolläden hat die Eigentümergemeinschaft mit Beschluss 11/2021 festgelegt:
"Die Kosten für die Reparatur von Fenstern, Wohnungseingangs- und Balkontüren sowie den zugehörigen Rollläden werden von den Eigentümern der jeweiligen Sondereigentumseinheiten (Wohnungen) getragen."
"Bei der Reparatur oder eines erforderlichen Austausches von Bauteilen dürfen keine baulichen Veränderungen (in Material, Form, Farbe etc. ) vorgenommen werden."
Bitte beauftragen Sie als Eigentümer, unter Beachtung des vorgenannten Beschlusses, einen Handwerker Ihr Wahl.
(Dies gilt im Innenverhältnis zwischen den Eigentümern und der Gemeinschaft. Kleinreparaturen die nach Mietvertrag ggf. der Mieter zu tragen hat, sind hievon natürlich nicht betroffen.)
Farbcodes | Farbnummern
Die Farben von Bauteilen werden oft genormt um ein einheitliches Erscheinungsbild sicherzustellen. Als RAL-Farbe bezeichnet man normierte Farben, die die RAL gGmbH (eine Tochter des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) erstellt und verwaltet. Diese Farben können von jedem Farbenhandel standardisiert angemischt werden.
Fassade
weiss (wegen Alter und Verwitterung nicht einwandrei zu bestimmen)
Obergeschoss
grau
Fenster
Flügel: RAL 9010 (Reinnweiß)
Rahmen: RAL 7035 (Lichtgrau)
Haustür
RAL 7040 (Fenstergrau)
Der Hausmeisterdienst als Handwerker für Kleinrepraturen, Malerarbeiten und vieles mehr.
Sind Sie als Mieter oder Eigentümer selber (d.h. auf eigene Kosten) für Kleinreparaturen, Instandhaltung und Pflegearbeiten zuständig oder suchen einen Handwerker für Renovierungsarbeiten, dann kann Ihnen vielleicht unser Hausmeisterdienst weiter helfen. Herr Ahnert und sein Team kennen sich in der Wohnanlage aus und haben für vieles eine Lösung.
Webseite der Firma Ahnert: https://ahnert-landschaftsbau.de/landschaftspflege
Kai Ahnert Dienstleistungen
Alte Dorfstraße 31
04626 Schmölln
Funk: 0151/62514369
E-Mail: info@ahnert-landschaftsbau.de
Wohneigentumverwalter
(zertifiziert nach § 26a WEG | § 8 ZertVerwV)
Cliff Fichtner
Newtonstraße 6
08060 Zwickau
FUNK 0177.3230999
FON 0375.2895913
FAX 0375.2895914