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    Heizkosten & Gaspreise

    Fragen und Antworten rund um das Thema Heizkosten.

    Heizung | Fernwärme | Preisentwicklung

    Der Fernwärmepreis für unsere zentrale Nahwärmeversorgungsanlage ist vom Gaspreis auf dem Markt abhängig. Dieser Preis entwickelt sich einerseits infolge geopolitischer Probleme als auch politisch gewollten Preislenkungen (CO2 Steuer) dramatisch. Dabei werden seit Mitte 2022 von der Politik ständig neue Modelle und Szenarien für eine Energiepolitik diskutiert die zu großer Verunsicherung führen. Um ein wenig die Übersicht zu behalten dient nachfolgende tabellarische Aufstellung der Preisentwicklung.

    Zum vergrößern der Tabelle diese bitte anklicken. Stand: 04/2024

    Update 10/2024

    In den Medien wird berichtet, dass ab 2025 die Netzentgelte für Gas erheblich steigen sollen. In Sachsen wird dabei von ca. 34% gesprochen.  Die genauen Zahlen der Versorgungsträger sind Ende November zu erwarten. 

     

    Update 03/2024

    Die Bundesregierung beschloss im Oktober 2023, dass die Umsatzsteuer ab 01/2024 wieder auf 19% steigen soll. Um den 16.11.2023 wurde bekannt, das die Umsatzsteuer von 7% nun bis 02/2024 gelten soll.  Eine diesbezügliche Empfehlung des Finanzausschusses zum Wachstumschancengesetz beschloss der Bundestag am 17.11.2023. Der Bundesrat blockierte das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz und schickte es am 24.11.2023 zur weiteren Beratung in den Vermittlungsausschuss. Der tagte am 21.02.2024 und beschloss, dass die Umsaztsteuer erst Ende 03/2024 auf 19% erhöht wird. 

     

    Update 01/2024

    Der Fernwärmepreis beträgt zum 01.01.2024 nun 157,08 Ero/MWh. Dies entspricht einer Steigerung auf 177% gegenüber 2023 (nach Energiepreispbremse). Demnach sind ungefähr die 1,77 fachen Heizkosten in 2024 zu erwarten (z.B. von 1.000,- Euro auf 1.770,- Euro im Jahr). Bitte richten sie sich auf diese Preise ein! 

     

    Update 12/2023

    Eine weitere Preisinformation benennt den Fernwärmepreis nun mit 132,- €/MWh (netto - zzgl. einer Umsatzsteuer) wegen der eingeführten CO2-Steuer von 30,- € auf 45€/t. Die Energiepreisbremse soll nicht, wie ursprühlich vorgesehen, 04/2024 auslaufen sondern bereits 12/2023. Dies ist ausschließlich ein Konstrukt des politischen Willens.

     

    Update 11/2023 - das Possenspiel setzt sich fort

    Die Stadtwerke Meerane müssen gemäß gesetzlicher Vorschrift ca. 6 Wochen vor dem neuen Wirtschaftsjahr eine Preisinformation an die Kunden herausgeben. Der Preis von 130,92 €/MWh ist hier allerdings netto, da der Umsatzsteuersatz für 2024 noch immer nicht bekannt ist. Die Folgen aus dem verfassungswiedrigen Haushalt der sog. Ampel-Regierung stellt mittlerweile alles in Frage. Es herrscht zu diesem Zeitpunkt völlige Ahnungslosigkeit.

     

    Update 25.10.2023 

    In zahlreichen Pressemeldungen kritisieren ca. 1.500 verbundene Stadtwerke das der Bund die Verlängerung der Energiepreisbremse verschlafen hätte. Ein Gespräch mit den Stadtwerken Meerane bestätigt, dass man einfach noch nicht wisse, welche Umlagen, Abgaben und Steuern man in den Gaspreis für 2024 einkalkulieren muss. Von der Regierung gibt es keine verlässliche Aussagen über die Höhe des Umsatzsteuersatzes (derzeit reduziert auf 7%), die Höhe der CO2 Abgabe für 2024 und auch nicht darüber ob der Gaspreisdeckel über den Monat 04/2024 hinaus fortgesetzt wird. Obwohl sich der Gaspreis am Markt etwas redzuiert hat, wird das, bedingt durch die höheren staatlichen Abgaben in 2024, vermutlich nicht zu einer Entlastung führen.


    Stand heute ist es für die Wohneigentümergemeinschaft (Wirtschafsplan 2024) nicht absehbar wie sich der Gaspreis (und damit der Fernwärmepreis für unsere Nahversorgungsanlage) entwickeln wird. 

    Update 02.10.2023
    Die Jahresabrechnung 2023 wird durch den im März 2023 eingeführten Gaspreisdeckel mutmaßend mit rund 119.000,- € etwas besser ausfallen. Dies entspricht vermutlich dem doppelten Preis gegenüber 2022. Das vergangene Jahr konnte einersseits von einem etwas günstigeren Gaspreis, einem relativ milden Jahr und auch von der Dezembersoforthilfe profitieren. 

     

    Update 30.03.2023
    Von der beschlossenen Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage wurde in 10/2022 die Gasbeschaffungsumlage abgeschafft. Dafür wurde eine Energiepreisbremse eingeführt die bei der Fernwärme bis 80% des Verbrauches einen Preis von 9,5 Cent/kWh garantiert. Für die verbleibenden 20% des Verbrauches ist der volle Marktpreis zu entrichten.

    Update 10.01.2023

    Die Stadtwerke Meerane mussten den Wärmepreis, ab 01.01.2023 mit 154,01 €/MWH festsetzen, was einer Verdreifachung gegenüber dem 01.01.2020 entspricht.

    Update 23.08.2022
    Die Stadtwerke Meerane haben heute den Wärmepreis, gemäß der gesetzlich eingeführten Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage, ab 01.10.2022 mit 87,50 €/MWH angekündigt, was einer Erhöhung von ca. 50% gegenüber dem 01.01.2022 entspricht.

    Stand 10.02.2022 

    Leider unterliegen wir derzeit einer hohen inflationären Preisspirale. Anhand der nachstehenden Tabelle sehen Sie die Preisentwicklung für Fernwärme von 2020 bis 2022. Bitte stellen Sie sich bereits heute auf höhere Heiz-/Wasserkosten für 2021 und vor allem 2022 ein. Es sind teils hohe Nachzahlungen bei den Hausgeld- und Betriebskostenabrechnungen zu erwarten. Wir empfehlen Ihnen und Ihren Mietern die Bildung von Rücklagen. 

    Die Energie- und Wärmewende

     

    Die Europäischen Union will den Einsatz fossiler Heizsysteme (Gas, Öl, etc.) in Gebäuden langfristig beenden und stattdessen auf erneuerbare und energieeffiziente Wärme – etwa durch Wärmepumpen, Solarthermie, Fernwärme oder Nutzung von Abwärme – setzen

     

    Mit der überarbeiteten Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) wurde diktiert, dass neue Gebäude bis 2030 emissionsfrei beheizt werden sollen; und dass bis etwa 2040 alle fossilen Heizkessel in Bestandsgebäuden allmählich auslaufen sollen.

    Das Ziel der Bundesregierung ist, dass Deutschland bis 2045 eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht. Die Kosten beziffert die Bundesregierung vorerst mit 2.000 Miliarden.

    Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. Januar 2024 hinterlegt, dass neue Heizungen in Neubauten – und unter bestimmten Bedingungen auch Bestandsgebäuden – zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.


    Die Einführung im Bestand erfolgt schrittweise — viele bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen weiter betrieben oder repariert werden; es gibt Übergangsfristen und Ausnahmen.

     

    Zugelassene Technologien sind z. B. Wärmepumpe, Fernwärme (aus erneuerbaren Quellen oder Abwärme), Biomasse, ggf. „grüne Gase“ (Biogas, Wasserstoff) oder Hybridlösungen.


    Die Kommunen sind verpflichtet, bis spätestens Mitte 2028 (für Städte mit unter 100.000 Einwohnern) bzw. bis Ende 2027 für größere Städte, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Darin wird u.a. geregelt, wo Wärmenetze ausgebaut oder klimaneutrale Gasnetze geplant werden.

     

    Laut einer Umfrage des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) planen 19 % der befragten Stadtwerke, ihr Gasnetz bis spätestens 2045 komplett stillzulegen. Weitere 23 % erwägen eine Teil-Stilllegung kombiniert mit der Umrüstung auf sogenannte „grüne Gase“ wie Wasserstoff oder Biomethan. Für rund 46 % ist das Vorgehen derzeit noch offen. Der Rückbau oder die Stilllegung einzelner Gasnetz-Stränge hängt stark von der Nachfrage und der Wirtschaftlichkeit ab: Wenn nur noch wenige Haushalte Gas nutzen, kann der Betrieb eines großen Netzes unwirtschaftlich werden. Anders als beim Rückbau von Kernkraftwerken nach deren Stilllegung existiert bislang kein gesetzlicher Rahmen, der den Rückbau von Gasnetzen verbindlich regelt. Faktisch wird jedoch damit die Infrastruktur zerstört.

    CO2-PREIS - 02/2025

    Am 13. Februar 2025 hat der Bundestag ein Gesetz zum Europäischen Emissionshandel (ETS-2) verabschiedet, das die CO₂-Bepreisung auf die Sektoren Verkehr und Heizung ausweitet. Dieses Gesetz wurde von der CDU/CSU, SPD und den Grünen angenommen. Die AfD stimmte dagegen, während die FDP sich enthielt. Durch die Einführung von ETS-2 wird erwartet, dass der CO₂-Preis in den kommenden Jahren erheblich ansteigt, was zu noch höheren Kosten für Benzin, Diesel sowie Heizöl, Erdgas und Strom führt.

    HEIZKOSTENVERTEILER - 09/2023

    Nach Ablauf der 10jährigen technischen Betriebsdauer wurden in 08/2023 die Heizkostenverteiler (HKV) ausgetauscht. Seit Mitte November 2023 beklagen einige Mieter, dass die Heizkostenvereiler zählen obwohl das Thermostatventil am Heizkörper abgestellt sei. 

     

    In der Eigentümerversammlung vom 20.11.2023 erörterte der Geschäftsführer des Heizkostenmessdienstes delta-t rechtliche und technische Hintergründe. 

     

    Eine Zusammfassung ist auf der Webseite von deta-t im "Service-Center" bei den FAQ gleich an erster Stelle zu finden: https://delta-t.de/info-center/faq/.

    Ergänzende Hinweise von delta-t stehen hier zum download bereit: 

    Infomaterial

    Zur Abmilderung wurde die Heizungsfirma angewiesen, die Einstellungen der Heizanlage nochmals zu überprüfen und die Vorlauftemperaturen maßvoll abzusenken. Hierdurch müssen möglicherweise die Thermostatventile etwas weiter aufgedreht werden und es könnte etwas länger dauern bis die gewünschte Raumtemperatur erreicht wird. Dies entspricht ohnehin dem politischen Willen zur Einsparung von Energie (EnSimiMaV) .

    HEIZANLAGE - 01/2024

    Im Januar 2024 wurde im Zusammenhang mit den HKV versucht, die Heizkennlinie der Heizanlage stufenweise abzusenken, um einerseits eine ungewollte Wärmeabgabe zu reduzieren und andererseits die Heizkosten zu senken. Innerhalb von etwa 14 Tagen führten zahlreiche Beschwerden über ungenügende Heizleistung dazu, dass diese Maßnahme zurückgenommen werden musste. Trotz einer zuvor korrekt einregulierten Heizung zeigte sich, dass der Versuch, zusätzliche Einsparungen zu erzielen, nicht erfolgreich war.

    Heizkosten | Merkblatt Heizen und Lüften

    Wegen der dramatisch steigenden Heizkosten (Gaspreise) ist es besonders wichtig, richtig zu Heizen und Lüften. Auch wenn Sie meinen Bescheid zu wissen, so schadet es nicht, das Merkblatt Heizen und Lüften zu lesen.

    Merkblatt Heizen und Lüften zum download:

    Heizen- und Lüften

    Zählerstände erfassen | Zwischenablesung bei Nutzerwechsel

    Als Eigentümer erfassen Sie bitte die Zählerstände aller Heizkostenverteiler und Wasseruhren in der Wohnung. Wünschen Sie eine unterjährige Aufteilung der Heiz-/Wasserkosten zwischen Vor- und Nachnutzer dann senden Sie bitte zeitnah die Zählerstände, den Datum des Nutzerwechsels bzw. das Übergabeprotokoll an die Wohneigentumsverwaltung (info@terra-casa-immobilien.de).

      

    Formular zur Zählerablesung zum download:

    Ableseformular

    Wohneigentumverwalter

    (zertifiziert nach § 26a WEG | § 8 ZertVerwV)

    Cliff Fichtner

     Newtonstraße 6

    08060 Zwickau

    FUNK   0177.3230999

    FON     0375.2895913

    FAX      0375.2895914

    info@terra-casa-immobilien.de

     

    www.terra-casa-immobilien.de

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